Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist, gelten für alle Verträge mit Lieferanten von Stenhøj Hydraulik A/S (”Stenhøj Hydraulik”) ausschließlich die Bedingungen der nachstehenden AGB ungeachtet dessen, ob ggf. in der Bestellung oder der Bestätigung des Käufers widersprüchlicher oder abweichender Bestimmungen enthalten sind.


1. Angebot, Bestellung und Bestätigung
Aufträge und Bestellungen des Kunden jeglicher Art sind für Stenhøj Hydraulik nur bindend, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat. Angebote von Stenhøj Hydraulik, auf denen keine gesonderte Annahmefrist angeführt ist, verfallen, falls nicht binnen 30 Tage nach Abgabe des Angebots bei Stenhøj Hydraulik eine übereinstimmende Bestätigung des Käufers eingegangen ist. Änderungen oder Nachträge zu einem ursprünglichen Vertrag sind für Stenhøj Hydraulik nur bindend, wenn diese von Stenhøj Hydraulik schriftlich bestätigt wurden. Vereinbarte Liefertermine sind nur bindend, falls dem Käufer ein Kredit eingeräumt ist, falls Vorauszahlung bei der Bank von Stenhøj Hydraulik rechtzeitig eingegangen ist oder ein Akkreditiv rechtzeitig erstellt ist.

Stornierung von Aufträgen für Standardprodukte, die bereits produziert oder in der Produktion sind, wird nur gegen eine Stornierungsgebühr bis zu 50% der Auftragssumme akzeptiert falls nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist. Stornierung von Aufträgen für Sonderanfertigungen wird nur gegen eine Stornierungsgebühr bis zu 80% der Auftragssumme akzeptiert falls nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Stenhøj Hydrauliks Leistung
Stenhøj Hydrauliks Leistung umfasst nur, was aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung von Stenhøj Hydraulik hervorgeht, und in den nachstehenden Bedingungen verpflichtet sich Stenhøj Hydraulik, ein Produkt zu liefern, das bezüglich Material und Verarbeitung von gewohnt guter Qualität ist.
Die in Katalogen, Preislisten und sonstigen Produktinformationen von Stenhøj Hydraulik enthaltenen Angaben sind für Stenhøj Hydraulik nur in dem Maße verbindlich, soweit im Vertrag mit dem Käufer ausdrücklich auf solche Angaben hingewiesen wird. Stenhøj Hydraulik behält sich im Übrigen das Recht vor, ohne Ankündigung Änderungen der in oben genannten Unterlagen enthaltenen Angaben vorzunehmen.
Alle Zeichnungen und die gesamte technische Dokumentation, alle immateriellen Rechte, einschließlich Software, sowie sämtliche Unterlagen und Informationen entsprechender Art, die dem Käufer von Stenhøj Hydraulik überlassen werden, verbleiben im Eigentum von Stenhøj Hydraulik. Die Unterlagen dürfen somit nur für Zwecke verwendet werden, die mit dem Gebrauch und der Wartung der von Stenhøj Hydraulik gelieferten Produkte in Zusammenhang stehen und dürfen weder kopiert, reproduziert noch anderen übergeben oder auf sonstige Weise unbeteiligten Dritten überlassen werden.

3. Lieferung
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von Stenhøj Hydraulik ab Werk (Incoterms 2010 ”Ex Works”), wobei der Käufer das Risiko für zufällige Ereignisse, die den Waren, wenn abholbereit, oder falls die Lieferbedingungen von Lieferung ab Stenhøj Hydraulik Werk abweichen, nach erfolgter Lieferung zustoßen, trägt. Stenhøj Hydraulik akzeptiert keine Verschiebung des Liefertermins durch den Käufer sofern nicht vom Käufer bis 3 Wochen vor vereinbarter Lieferung von Standardprodukten und bis 6 Wochen vor vereinbarter Lieferung von Sonderanfertigungen oder Aufträge, die Standardprodukten und Sonderanfertigungen kombiniert beeinhalten, schriftlich beantragt. Falls keine rechtzeitige Verschiebung des Liefertermins beantragt ist, stellt Stenhøj Hydraulik dem Käufer zum vereinbarten Liefertermin die Rechnung aus. Dem Käufer wird eine Handling- und Aufbewahrungsgebühr von 2% der Gesamtauftragssumme pro begonnenen Monat auferlegt, wenn die Produkte auf der Adresse von Stenhøj Hydraulik länger als 14 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin aufbewahrt werden.
Stenhøj Hydraulik ist berechtigt die Waren bis zu 5 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern.


Stenhøj Hydraulik ist berechtigt Teil-Lieferungen vorzunehmen und tragen alle zusätzlichen Kosten. die sich daraus ergeben. Soweit Stenhøj Hydraulik gemäß gesonderter Vereinbarung mit dem Käufer bei der Veranlassung des Transports der Waren mitwirkt, erfolgt dies ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wenn zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, obliegt es dem Käufer, die Waren ab dem Zeitpunkt der Auslieferung zu versichern, darunter eine etwaige Transportversicherung abzuschließen. Sofern gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer die Installation, der Zusammenbau oder die Montage der Waren durch Stenhøj Hydraulik oder dessen Subunternehmer vorgesehen ist und Stenhøj Hydraulik dabei zugestimmt hat, das Warenrisiko bis zum Abschluss
der Installation, des Zusammenbaus oder der Montage zu tragen, hat der Käufer zu veranlassen, dass die Waren bis zum Abschluss der Installation, des Zusammenbaus oder der Montage durch Stenhøj Hydraulik oder dessen Subunternehmer vom Käufer selbst oder von Dritten versichert oder mitversichert werden (z. B. vom Bauherrn oder vom Generalunternehmer in Form einer Contractors All Risk/Erection All Risk-Versicherung), und zwar mit Stenhøj Hydraulik als Versichertem.

4. Preise
Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk, exkl. Transport, Verpackung, MwSt. und sonstigen Abgaben.

5. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Bezahlung gemäß den auf der Rechnung angeführten Zahlungsbedingungen zu erfolgen und mangels anderer Vereinbarung 30 Tage netto. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung, werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % pro Monat fällig. Darüber hinaus werden Anmahnung(en) mit einer gesonderten Mahngebühr übersandt. Stenhøj Hydraulik weist den Käufer zudem darauf hin, dass die Kreditwürdigkeit von Käufern regelmäßig durch anerkannte Wirtschaftsauskunfteien überprüft wird, bevor ihnen ein Kredit eingeräumt wird.
Käufer sind nicht dazu berechtigt, eventuelle Gegenforderungen ohne schriftliche Bestätigung durch Stenhøj Hydraulik aufzurechnen und haben auch nicht das Recht, aufgrund einer solchen Gegenforderung Teile der Kaufsumme einzubehalten.

6. Verzug
Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung von Stenhøj Hydraulik oder im Vertrag der Partner nicht schriftlich anderes angeführt ist, gilt die von Stenhøj Hydraulik angegebene Lieferfrist, die von Stenhøj Hydraulik nach bestem Wissen veranschlagt wird. Falls die angegebene Lieferfrist überschritten wird, kann der Käufer in einer schriftlichen Mitteilung die Lieferung verlangen und eine angemessene Frist festsetzen, die nicht weniger als 3 Wochen aber auch nicht mehr als 6 Wochen betragen darf, sofern es sich um Waren handelt, die speziell für den Käufer angefertigt wurden bzw. die Stenhøj Hydraulik normalerweise nicht auf Lager hält. Liefert Stenhøj Hydraulik nicht innerhalb dieser verlängerten Frist und wurde dies nicht durch Umstände verursacht, für die der Käufer die Verantwortung trägt, kann der Käufer per schriftlicher Mitteilung an Stenhøj Hydraulik vom Vertrag zurücktreten, aber nur für den Teil der betreffenden Lieferung, der noch nicht geliefert wurde. Handelt es sich um Sonderanfertigungen für den Käufer bzw. um Waren, die Stenhøj Hydraulik normalerweise nicht auf Lager hält, kann der Käufer zudem nur unter der Bedingung von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn der Käufer dokumentieren kann, dass durch die trotz des Verzugs angenommene Ware der Zweck, den der Käufer mit dem Kauf der Ware verfolgte, wesentlich verfehlt werden würde. Darüber hinaus kann der Käufer keine Ansprüche als Folge des Lieferverzugs gegenüber Stenhøj Hydraulik geltend machen.

7. Annahmeverzug
Unterlässt es der Käufer nach Ablauf der Lieferfrist das, was er gekauft hat, abzuholen, ist Stenhøj Hydraulik nach vorheriger schriftlicher Aufforderung, die Leistung abzunehmen, dazu berechtigt, diese an Dritte zu verkaufen und den eingegangenen Betrag mit Stenhøj Hydrauliks Guthaben beim Käufer aufzurechnen.

8. Mängel
Stenhøj Hydraulik verpflichtet sich, Abhilfe für ggf. dokumentierte Mängel an der von Stenhøj Hydraulik gelieferten Leistung zu schaffen, falls diese auf Material- und/oder Verarbeitungsfehler beruhen, sofern der Käufer rechtzeitig und ordnungsgemäß unter Beachtung der in Punkt 11 festgesetzten Bestimmungen und innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Stenhøj Hydrauliks Lieferdatum reklamiert hat. Stenhøj Hydraulik ist dazu berechtigt zwischen Abhilfe und Neulieferung zu wählen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt Stenhøj Hydraulik den Zugang zum Gekauften zu ermöglichen und es Stenhøj Hydraulik zur Verfügung zu stellen, damit Stenhøj Hydraulik Abhilfe schaffen kann. Stenhøj Hydrauliks Mängelhaftung entfällt, falls ohne schriftliche Zustimmung von Stenhøj Hydraulik am gekauften Reparaturen vorgenommen wurden oder das Gelieferte auf sonstige Weise unsachgemäß behandelt wurde und ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Stenhøj Hydraulik damit begonnen wurde, Abhilfe zu schaffen.

9. Produkthaftung
Die Produkthaftung Stenhøj Hydrauliks richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Deckungssumme für Produkthaftung sowie für die Abdeckung von durch in anderen Erzeugnissen eingebaute Teile und Komponenten entstandenen Schäden und Verlusten beläuft sich auf max. DKK 10.000.000 pro Jahr. Die Produkthaftung schließt keine Transport- und Rückrufkosten o. ä. ein.
Soweit Stenhøj Hydraulik gegenüber dem Käufer eine Beratungsleistung erbracht hat, haftet Stenhøj Hydraulik ausschließlich für durch die Beratung bedingte Schäden, die auf Fahrlässigkeit vonseiten Stenhøj Hydrauliks zurückzuführen sind. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers können die Höhe des vereinbarten Beratungshonorars und – sofern kein gesondertes Beratungshonorar vereinbart wurde – die Höhe der nach billigem Ermessen mit der Beratung verbundenen anteiligen Kaufsumme für eine Ware nicht übersteigen.

Stenhøj Hydraulik haftet nicht für durch beteiligte selbständige Subunternehmer verursachte Fehler oder Schäden. Es wird (auch unter Hinweis auf Punkt 10) explizit betont, dass Stenhøj Hydraulik in Bezug auf die oben beschriebene Produkt- und Beratungshaftung unter keinen Umständen für Betriebsausfälle, entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Verluste haftet.

10. Allgemeiner Haftungsausschluss
Stenhøj Hydraulik haftet nicht für Verzug und Mängel, die über die unter Punkt 6 und 8 aufgeführten Bedingungen hinausgehen. Sofern Stenhøj Hydraulik infolge des Gebrauchs, einschließlich des Weiterverkaufs, der gelieferten Leistung durch den Käufer eine über die Haftung von Stenhøj Hydraulik gemäß dieser Bestimmung hinausgehende Schadensersatzpflicht entsteht, ist der Käufer verpflichtet, Stenhøj Hydraulik schadlos zu halten; zudem ist der Käuferverpflichtet, sich bei dem für die Behandlung der an Stenhøj Hydraulik gestellten Forderung zuständigen Gericht in Anspruch nehmen zu lassen.
Stenhøj Hydraulik haftet unter keinen Umständen für Betriebsausfälle, entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Verluste oder Folgeverluste einschließlich Kosten für die Feststellung oder Lokalisierung von mangelhaften Produkten oder Schäden.

11. Reklamation und Untersuchungspflicht
Der Käufer muss spätesten bei Lieferung der Leistung von Stenhøj Hydraulik gründlich prüfen, dass die Leistung mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Werden bei dieser Prüfung Mängel festgestellt, ist der Käufer verpflichtet unverzüglich zu reklamieren. Der Käufer kann sich nicht später auf Mängel berufen, die bei einer solchen Prüfung festgestellt werden hätten können. Falls die gelieferte Leistung versteckte Mängel aufweist, ist der Verkäufer verpflichtet, unverzüglich, nach Feststellung der Mängel bzw. nachdem sie festgestellt hätten werden müssen, zu reklamieren. Im gegensätzlichen Fall verwirkt der Käufer das Recht den Mangel geltend zu machen. Jegliche Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, wobei der Käufer die Rechnungsnummer und Lieferdatum sowie Typ und ggf. Seriennummer des mangelhaften Produkts anzugeben hat. Die Reklamation muss außerdem einen Bericht über Umfang und Beschaffenheit des Mangels enthalten. Stenhøj Hydraulik hat das Recht, Schäden vor Ort zu begutachten und eine Untersuchung der mangelhaften Teile vorzunehmen, bevor Stenhøj Hydraulik Stellung zur Reklamation nimmt und sich u. a. dazu äußert, ob der Mangel unter die Gewährleistungspflicht fällt und Stenhøj
Hydraulik Abhilfe schaffen bzw. eine Neulieferung vornehmen muss. Unterlässt es der Käufer, die in vorliegenden Bedingungen festgesetzten Bestimmungen zu erfüllen, geht der Gewährleistungsanspruch für den Käufer verloren. Der Käufer ist verpflichtet jegliche Beträge zu bezahlen, über die keine Reklamation erhoben ist, und ist nicht dazu berechtigt, die gesamte Rechnungssumme einzubehalten in dem Fall Produkte oder Leistungen darin enthalten sind, über die keine Reklamation erhoben wurden.

12. Warenrücksendung
Rückgesendete Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Stenhøj Hydraulik angenommen, wobei eine Rücksendegebühr anfällt, die, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, mindestens 50 % des Rechnungsbetrags für die Ware beträgt. Sonderanfertigungen für den Käufer bzw. Waren, die Stenhøj Hydraulik normalerweise nicht auf Lager hält, werden unter keinen Umständen zurückgenommen.

13. Höhere Gewalt
Stenhøj Hydraulik hat das Recht, Bestellungen rückgängig zu machen bzw. die vereinbarte Lieferung von Leistungen aufzuschieben, ohne dabei für fehlende, mangelhafte Lieferung oder Verzug haftbar gemacht werden zu können, wenn die Gründe dafür außerhalb des Einflussbereiches von Stenhøj Hydraulik liegen, wie Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Terrorismus, Eingriff der Regierung oder örtlichen Behörden, Brand, Streik, Aussperrung, Export- und/oder Importverbot, fehlende oder mangelhafte Lieferung von Zulieferern, Arbeitskräftemangel, Mangel an Brennstoff, Treibstoff, Warenknappheit, Krankheit und Pandemien mit Reiserestriktionen zur Folge, Unfälle in der Produktion oder Prüfung oder mangelnde Energieversorgung. Sämtliche Ansprüche des Käufers werden in solchen Fällen ausgesetzt und hinfällig. Der Käufer kann im Falle einer Rückgängigmachung bzw. eines Aufschubs weder Schadenersatzforderungen noch sonstige Ansprüche gegenüber Stenhøj Hydraulik geltend machen.


14. Eigentumsvorbehalt
Stenhøj Hydraulik behält sich das Recht auf Eigentum für das Verkaufte vor, bis die gesamte Kaufsumme zuzüglich Zinsen und eventuelle Kosten bezahlt sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die den Eigentumsvorbehalt von Stenhøj Hydraulik verringern.


15. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Alle Streitigkeiten zwischen den Partnern sind nach dänischem Recht am Gerichtsstand von Stenhøj Hydraulik zu entscheiden.
Stenhøj Hydraulik hat im Streitfall jedoch das Recht zu verlangen, dass er nach einem Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen des Dänischen Schiedinstituts (Det Danske Voldgiftsinstitut) entschieden wird.


16. Sonstiges
Wo nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat Orgalime S2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen/General Terms and Conditions Gültigkeit.


Gültig ab dem 15. Mai 2018